Barrierefreiheitserklärung
Erklärung zur Barrierefreiheit
Wir sind bemüht, diese Internetseite und mobile Darstellung im Einklang mit dem Niedersächsischen Behindertengleichstellungsgesetz (NBGG) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich zu machen. Es ist dem Ausbildungsverbund Lüneburg e.V. ein Anliegen eine inklusive, digitale Umgebung zu schaffen, die gleiche Chancen für alle bietet und sicherstellt, dass niemand wegen Behinderungen ausgeschlossen wird.
Eine Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit wird im Niedersächsischen Behindertengleichstellungsgesetz (NBGG) verlangt.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Webseite www.alü.de sowie alle Unterseiten.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Website www.alü.de ist aufgrund der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen nur teilweise mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) vereinbar. Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind nicht barrierefrei:
- Farbkontraste von Vordergrund zu Hintergrund
- Fokusreihenfolge für mobile Navigation
- „Bewirb dich jetzt!“ Formular Fehlervalidierung und Fehlerbeschreibung
Diese Webseite ist daher nicht vollumfänglich barrierefrei.
Folgende Funktionen werden nach aktuellem Stand unterstützt:
- Tastaturbedienbarkeit und Tab-Navigation
- Assistive Technologien werden unterstützt (z.B. Screenreader). Eine browserseitige Vorlesefunktion von Texten wird unterstützt. Darüber hinaus ist kein weiteres Vorlese-Tool vorhanden.
- Barrierefreies Ausfüllen der Formulare, insbesondere des Bestellformulars
- Inhalte und Bilder sind auch ohne Farben nutzbar. Es gibt keine sensorischen Merkmale (z.B. Blinken)
- Ausreichende Kontraste werden eingehalten
- Inhalte- und Überschriftenstruktur ist eindeutig
- Schrift/Darstellung vergrößern: Die Vergrößerung der Seitendarstellung mit den gängigen Browsern (zum Beispiel Firefox, Google Chrome, Microsoft Edge, Opera und Apple Safari) erfolgt bei Windows mit „STRG“ und „+“ und bei Apple mit „cmd“ und „+“.
- Schrift/Darstellung verkleinern: Die Verkleinerung der Seitendarstellung mit den gängigen Browsern (zum Beispiel Firefox, Google Chrome, Microsoft Edge, Opera und Apple Safari) erfolgt bei Windows mit „STRG“ und „-“ und bei Apple mit „cmd“ und „-“.
- Responsive Webdesign: Die Inhalte der Webseite passen sich der Bildschirmgröße des genutzten Geräts automatisch an.
- Logischer Aufbau und Gliederung der Inhalte
- Einfache Sprachgestaltung der redaktionellen Inhalte
Ihre
Hinweise und Anregungen
Unser Ziel ist es, die Inhalte so zu gestalten und zu schreiben, dass sie auch von Besuchern verstanden werden, die mit der jeweiligen Thematik nicht oder nur oberflächlich vertraut sind. Sollten Ihnen Mängel in Bezug auf die barrierefreie Gestaltung auffallen, kontaktieren Sie uns gerne.
Ausbildungsverbund
Lüneburg e.V.
Dorette-von-Stern-Straße 10
21337
Lüneburg
Tel: 0 41 31 –
60 30 560
E-Mail: info@ausbildungsverbund-lueneburg.de
Schlichtungsstelle
Das Land
Niedersachsen richtet laut § 9 d, Abs. 1 NBGG eine
Schlichtungsstelle bei der Landesbeauftragten für Menschen mit
Behinderungen ein.
Schlichtungsstelle nach § 9d NBGG
im
Büro der Landesbeauftragten für Menschen mit
Behinderungen
Hannah-Arendt-Platz 2
30159 Hannover
Bei nicht
zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit
können Sie bei der Schlichtungsstelle, eingerichtet bei der
Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen in Niedersachsen,
einen Antrag auf Einleitung eines Schlichtungsverfahrens nach dem
Niedersächsischen Behindertengleichstellungsgesetz (NBGG)
stellen.
Die Schlichtungsstelle nach § 9 d NBGG hat die
Aufgabe, Streitigkeiten zwischen Menschen mit Behinderungen und
öffentlichen Stellen des Landes Niedersachsen, zum Thema
Barrierefreiheit in der IT, beizulegen. Das Schlichtungsverfahren ist
kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.
Direkt
kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle unter:
Telefon:
0511/120-4010
E-Mail: schlichtungsstelle@ms.niedersachsen.de
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 28. März 2025 basierend auf einer Selbstbewertung erstellt.